Das entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Wir sind uns bewusst, dass einige Praxen diese Praxis anwenden. Dennoch ist dies rechtlich unzulässig, und sowohl die Praxen als auch Sie würden sich damit strafbar machen. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen darf auf dem Rezept nur für tatsächlich erbrachte Leistungen unterschrieben werden.