Die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich in diesem Fall von denen der privaten Krankenkassen.

Im Falle von Privatrezepten kann jeder Therapeut die Therapiemethoden anwenden, die er während seiner Ausbildung oder in Fortbildungen erlernt hat.

Bei gesetzlichen Krankenkassen gelten andere Regelungen. Ein Therapeut darf beispielsweise nach Abschluss seiner Ausbildung Krankengymnastik und Massage direkt durchführen. Für Methoden wie Manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät und Manuelle Lymphdrainage ist jedoch ein zusätzliches Zertifikat erforderlich, obwohl diese teilweise auch Teil der Ausbildung sind.